Versicherungsschutz für Tiere
Manchmal genügt bereits ein kleiner unaufmerksamer Moment und schon macht sich der geliebte Vierbeiner über die Zeitung des Nachbarn her und verrichtet sein Geschäft auf der teuren Fußmatte. Freuen kann sich, wer in derartigen Situationen eine Tierhaftpflichtversicherung besitzt. Eine Haftpflichtversicherung für Tiere deckt Kosten und Schäden ab, die das eigene Haustier einem Dritten zufügt.
Die Haftpflichtversicherung für Haustiere
Die Tierversicherung könnte am ehesten mit der privaten Haftpflichtversicherung verglichen werden, mit der sich Menschen gegen selbst verursachte Schäden absichern. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, ob absichtlich oder unabsichtlich, der ist zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet. Auch wenn Haustiere wie Hund, Katze oder Pferd das Privateigentum anderer Personen beschädigen, wird der Tierhalter zur Verantwortung gezogen. Da die eigene private Haftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die von Tieren verursacht werden, ist die Tierversicherung eine sinnvolle Ergänzung, um sich als Tierhalter abzusichern.
Tierhalter mit privater Haftpflichtversicherung wähnen sich oft in der Sicherheit, dass die Privathaftpflicht auch die Schäden übernimmt, die von ihrem Tier verursacht werden. Die private Haftpflicht kommt jedoch nur für Schäden auf, die durch Kleintiere wie Kaninchen oder Wellensittiche ausgelöst werden. Für alle anderen Tiere gewährleistet die Privathaftpflicht keinen Schutz.
Haftpflicht ist ähnlich wie die Tierversicherung keine Pflicht, sondern eine Versicherung auf freiwilliger Basis. In beiden Fällen handelt es sich jedoch um äußerst sinnvolle Versicherungen. Denn sowohl bei Mensch als auch bei Tier kann es schneller als man denkt zu unbeabsichtigten Schäden kommen. In manchen Situationen ist das Verhalten von Tieren nur schwer kalkulierbar. Beißt oder tritt ein Tier eine andere Person, dann können je nach Verletzung Kosten für die ärztliche Behandlung, Kosten für die Pflege sowie im schlimmsten Fall lebenslange Forderungen wie Schmerzensgeld oder Rente anfallen. Ist das Tier jedoch mit einer eigenen Haftpflicht versichert, kommt die Versicherung für alle anfallenden Kosten auf.
Welche Schäden werden übernommen?
Bei einer Tierversicherung sind sämtliche berechtigte Schadenersatzansprüche abgedeckt, welche aus dem Verhalten des versicherten Tieres entstanden sind. Da hier das Tier versichert ist und nicht der Halter, gilt der Versicherungsschutz auch, wenn eine andere Person mit dem Tier spazieren geht. Bei der Tierversicherung muss jedes Tier einzeln angegeben werden. Wer sich ein neues Tier anschafft, muss dies bei seinem Versicherer melden. Jungtiere wie Welpen oder Fohlen sind hingegen automatisch mitversichert, wenn das Muttertier eine Tierversicherung besitzt. Die kostenfreie Mitversicherung gilt für Jungtiere zwischen 6 und 12 Monaten.
Eine günstige Tierversicherung finden Tierbesitzer am besten über das Internet. Mit einem Online-Tarifrechner können die Konditionen verschiedener Versicherungsunternehmen miteinander verglichen werden.
